Ultranet-Protestkundgebung am Samstag, 6. September 2025 um 10:30 Uhr
König-Adolf-Platz in Idstein
(vor dem Rathaus)
Verschwenkung der Ultranet-Trasse sofort!
Keine ungeprüfte Höchstspannungsleitung direkt neben Idstein Füllenschlag, Gänsberg, Wörsdorf-Süd und Wallrabenstein. Jetzt oder nie!
Im Oktober erwarten wir den Planfeststellungsbeschluss.
- Danach bleibt nur noch der Klageweg.
- Die neuen Regierungen in Bund & Land sind für kleinräumige Verschwenkungen – Wir fordern Taten jetzt!
- Wir erwarten eine Anweisung an die Bundesnetzagentur, dass kleinräumige Verschwenkungen umzusetzen sind.
Zeigen wir gemeinsam, dass wir die Untätigkeit der neuen Regierung nicht mehr hinnehmen!
- Wir haben den Abschied von der grünen Basta-Politik von Herrn Habeck gewählt.
- Wenn Wahlen nichts mehr ändern, ist die Demokratie gefährdet!
Kommt alle! Unsere Gesundheit geht vor!
- Bringt Familie, Freunde & Nachbarn mit!
- Eigene Plakate sind erwünscht!
- Politiker in Verantwortung sind eingeladen!
Nur wenn wir Viele sind, werden wir gehört!
Ultranet ja, aber mit Abstand und Anstand!
Die BI Ultranet Idstein verfolgt weiterhin das Ziel für Idstein, Wörsdorf und Wallrabenstein kosten-günstige kleinräumige Verschwenkungen zu erreichen. Wir wollen eine sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Energieversorgung mit einem effektiven Schutz vor Gesundheitsrisiken.
Über 1500 Bürger haben gegen die aktuelle Planung in unserem Abschnitt Einspruch bei der Bundesnetzagentur eingelegt. Allein aus Idstein hat es 306 Einsprüche gegeben. Der Klageweg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist vorbereitet.
Für kleinräumige Verschwenkungen gibt es einen parteiübergreifenden Konsens des Magistrats der Stadt Idstein, des Landrats Sandro Zender (CDU) und auch der seit einem Jahr im Amt befindlichen neuen Landesregierung. Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung wurden auch kleinräumige Verschwenkungen befürwortet. Hierfür haben sich unsere Landtagsabgeordneten Herr André Stolz (CDU) und Herr Marius Weiss (SPD) eingesetzt.
Auch unsere neu gewählten Bundestagsabgeordneten Herr Klaus-Peter Wilsch CDU (36,4% der Erststimmen) und Martin Rabanus SPD (21,8%) haben ein kraftvolles Mandat von ihren Bürgern erhalten um sich für unsere Interessen einzusetzen, wie sie auf zahlreichen Veranstaltungen bekundet haben.
Passiert ist nichts! Ein Verweis auf unser Klagerecht vor dem Bundesverwaltungsgericht ist ein Wegschieben von Verantwortung. Gerichte können nur nach der aktuellen gesetzlichen Lage ent-scheiden. Gesetze werden von Politikern gemacht, und können auch nur von diesen geändert werden.
Wir haben die Gesetze und Paragraphen aufgeführt die im NABEG geändert werden müssen, um die Schutzrechte der Bürger an Bestandsleitungen wieder herzustellen (Details sind ausgearbeitet):
- Insbesondere müssen die Abstandsregelungen des ROG/LEP`s von 400 Metern wieder gelten. Die Bindungswirkung von Abstandsregeln darf nicht aufgehoben werden.
- Der Lärmschutz (TA Lärm) in Wohn- und Siedlungsgebieten muss wieder hergestellt werden.
Für ein neues Gesetzgebungsverfahren ist es mittlerweile zu spät.
Wir appellieren an Herrn Wilsch und Herrn Rabanus, als wiedergewählte Bundestagsabgeordnete mit Regierungsverantwortung, sich entschieden für den Schutz der Menschen an der geplanten Höchstspannungsleitung Ultranet einzusetzen.
Wir fordern den Rücktritt des unfähigen Präsidenten der Bundesnetzagentur Herrn Klaus Wolfgang Müller. Die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Bundesnetzagentur hat nie nach breit getragen Lösungen gesucht. Die “gewünschte“ Bürgerbeteiligung ist offensichtlich eine Farce.
10 Jahre Ignoranz gegenüber Bürgern, Kommunen und dem Land Hessen, schlechtes Projektmanage-ment mit dem deutlichen Überziehen der Projektkosten von 1,0 Mrd. € auf mittlerweile 2,2 Mrd. € dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Wir fordern unseren Ministerpräsidenten Herrn Boris Rhein, unsere Bundestags- und Landtagsabgeordneten auf, sich direkt an unserer neue Wirtschaftsministerin Frau Katherina Reiche zu wenden:
Frau Reiche soll die Anweisung an die Bundesnetzagentur geben, dass kleinräumige Verschwenk-ungen an Bestandstrassen zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Bürger umzusetzen sind.